GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Definitionen

„Das Unternehmen“ – bezeichnet die Kaltra GmbH;

„Der Käufer“ – bezeichnet die Partei, die die Waren kauft oder dem Kauf zustimmt;

„Die Waren“ – bezeichnen die Artikel, die das Unternehmen im Rahmen des Kaufvertrags liefert, einschließlich seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen und derjenigen, die das Unternehmen als Vertreter liefert.

1. Angebot/Annahme

Vorbehaltlich jeglicher Änderungen gemäß Ziffer 3 werden alle Verträge, ob mündlich oder schriftlich, für die Lieferung von Waren, mit Ausnahme der Montage, vom Unternehmen nur auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer gemäß einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung, einer Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden vorgibt), und es gilt kein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer als geschlossen, es sei denn, das Unternehmen hat die Bestellung des Käufers entweder ausdrücklich oder stillschweigend durch Lieferung der Waren angenommen.

2. Änderung

Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung im Namen des Unternehmens. Eine derartige schriftliche Änderung hat Vorrang vor jeder hierin enthaltenen Konfliktklausel.

3. Preise und Preiserhöhungen

Der vertraglich festgelegte Preis für die Waren basiert auf den Kosten, die dem Unternehmen zum Zeitpunkt des Angebots für Material, Arbeit und alle anderen Kosten sowie für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften oder Anforderungen entstehen und ist im Angebot aufgeführt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den angegebenen Verkaufspreis durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Auftragsannahme einseitig zu ändern (um etwaigen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen). Das Unternehmen ist berechtigt, den Verkaufspreis durch vorherige schriftliche Mitteilung an den Käufer nach dem Datum der Auftragsannahme einseitig zu erhöhen (um etwaigen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen); in diesem Fall ist der Käufer jedoch berechtigt, den Vertrag ohne Haftung zu kündigen, sofern er dies unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung tut.

4. Darstellungen

Technische Beschreibungen oder andere Inhalte jeglicher Art, die in Literatur oder Werbung enthalten sind, die vom Unternehmen oder im Namen des Unternehmens von seinem Vertreter veröffentlicht werden, gelten nicht als Zusicherung oder Garantie jeglicher Art in Bezug auf die Waren oder einen Teil davon und stellen keine solche dar.

5. Technische Daten

Auf Ersuchen des Käufers wird das Unternehmen zu angemessenen zusätzlichen Kosten für den Käufer (zahlbar zur gleichen Zeit und zu den gleichen Bedingungen wie der Verkaufspreis):

Zertifizierte Zeichnungen und/oder Gewichts- und Maßangaben zu den Waren liefern;

und/oder

Standorte jeglicher Art besuchen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Waren stehen.

6. Urheberrecht

Sämtliche Zeichnungen, Spezifikationen, Unterlagen und sonstige Materialien, die von oder im Namen des Unternehmens erstellt wurden, sowie das Urheberrecht daran oder an Teilen davon sind Eigentum des Unternehmens. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf keine dieser Zeichnungen, Spezifikationen oder Unterlagen auszugsweise vervielfältigt werden; alle diese Zeichnungen, Spezifikationen und Unterlagen sind vertraulich und ihr Inhalt darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergegeben werden.

7. Urheberrechtsentschädigung

Sofern das Unternehmen Waren in Übereinstimmung mit einer vom Käufer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellten Spezifikation, Zeichnung oder Konstruktion herstellt oder liefert und die Waren oder ihre Herstellung oder Lieferung eine Verletzung eines Patents oder Urheberrechts darstellen, das im Eigentum einer Person steht, hat der Käufer das Unternehmen von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten freizustellen, die gegen das Unternehmen geltend gemacht werden oder ihm aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Verletzung entstehen.

8. Lieferung/Abholung

Die Lieferzeiten und -termine sind nicht Bestandteil des Vertrages, und das Unternehmen haftet nicht für Verluste, Kosten, Schäden oder Forderungen, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben, unabhängig davon, wie diese Verzögerung verursacht wurde.

Vorbehaltlich der obigen Bestimmungen liefert das Unternehmen die Waren bis zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Liefertermin an den Standort oder einen anderen Ort. Ist eine Lieferung bis zu diesem Termin aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, so liefert das Unternehmen die Waren innerhalb einer angemessenen Frist.

Ist im Vertrag vorgesehen, dass die Waren vom Käufer oder in seinem Namen abgeholt werden, teilt das Unternehmen dem Käufer das Datum und den Ort mit, an dem die Waren zur Abholung bereitstehen, und die Lieferung gilt als an diesem Datum und an diesem Ort erfolgt.

Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Versäumt es der Käufer, die Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung durch das Unternehmen, dass diese zur Abholung bereitstehen, in den Geschäftsräumen des Unternehmens abzuholen, so geht jeglicher Verlust, jegliche Beschädigung oder Verschlechterung der Waren in der Folgezeit auf das alleinige Risiko des Käufers über, der dem Unternehmen darüber hinaus alle zusätzlichen Ausgaben oder Kosten, die ihm infolge eines solchen Versäumnisses entstanden sind, zusammen mit einer angemessenen Gebühr für die Lagerung und Versicherung der Waren ab dem Datum, an dem sie hätten abgeholt werden sollen, bis zum Datum der tatsächlichen Abholung zu erstatten hat. Das Unternehmen ist berechtigt, eine Rechnung für die Waren an dem Tag auszustellen, an dem die Waren zur Abholung bereitstehen. Die Begleichung einer solchen Rechnung erfolgt in Übereinstimmung mit Bedingung 12 dieser Vereinbarung.

Verzögert oder verschiebt sich der vertraglich vereinbarte Liefertermin auf Wunsch des Käufers oder nimmt der Käufer die Ware aus anderen Gründen nicht am fälligen Liefertermin ab, kann das Unternehmen eine Rechnung für die Waren ausstellen, als wäre der Liefertermin nicht verzögert oder verschoben worden, und die Zahlung einer solchen Rechnung ist gemäß Bedingung 12 dieser Bedingungen fällig. In diesem Fall gelten die Waren für alle Zwecke (einschließlich der Gewährleistung) als vom Unternehmen an den Käufer zu dem ursprünglich für die Lieferung vereinbarten Datum geliefert, und jeglicher Verlust oder jegliche Beschädigung oder Verschlechterung der Waren danach erfolgt auf das alleinige Risiko des Käufers, der dem Unternehmen darüber hinaus alle zusätzlichen Ausgaben oder Kosten, die ihm infolge eines solchen Versäumnisses entstehen, zusammen mit einer angemessenen Gebühr für die Lagerung und Versicherung der Waren ab dem ursprünglich für die Lieferung vereinbarten Datum bis zum Datum der tatsächlichen Lieferung zu erstatten hat.

Wenn innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Unternehmens, dass die Waren versandt wurden, kein Teil der Waren beim Käufer eingegangen ist, muss der Käufer das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und dies dem Unternehmen innerhalb von drei Tagen danach bestätigen, andernfalls übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für den Verlust der Waren.

9. Risiko

Das Risiko an den Waren geht mit der Lieferung auf den Käufer über.

10. Prüfungen und Inspektion

Die Kosten für die vom Unternehmen auf Wunsch oder auf Anweisung des Käufers durchgeführten Prüfungen der Waren oder eines Teils davon gehen zu Lasten des Käufers, der dem Unternehmen die Kosten dafür zum gleichen Zeitpunkt und zu den gleichen Bedingungen wie die Zahlung des Vertragspreises zu erstatten hat. Verlangt der Käufer, dass eine solche Prüfung von ihm oder einem seiner Vertreter beobachtet wird, so teilt das Unternehmen dem Käufer Datum und Ort der Prüfung in angemessener Weise schriftlich mit. Falls der Käufer oder sein Vertreter zu dem mitgeteilten Termin und an dem mitgeteilten Ort nicht erscheint, ist der Käufer nicht berechtigt, Einspruch gegen die Methode, die Art, den Umfang oder die Ergebnisse der Prüfung zu erheben, und er ist an diese Ergebnisse gebunden und hat dem Unternehmen die Kosten für die Prüfung zu erstatten.

11. Verpackung

Waren, die vom Unternehmen innerhalb oder außerhalb Deutschlands geliefert werden, sind so zu verpacken, dass sie unter normalen Transportbedingungen und bei trockener Lagerung in Innenräumen bis zu drei Monate ab dem Datum der Lieferung geschützt sind, sofern die Verpackung nicht beschädigt oder beeinträchtigt ist. Waren, die außerhalb Deutschlands geliefert werden sollen, werden eventuell auf eine andere Art und Weise verpackt, die zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, und zwar zu den zusätzlichen Kosten des Käufers, die gleichzeitig und auf die gleiche Weise wie der Vertragspreis zu zahlen sind. Sämtliche Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Vertragspreis für die Waren und alle anderen in diesen Bedingungen vorgesehenen Kosten, Gebühren oder Auslagen unverzüglich nach Lieferung der Waren oder bei genehmigten Kreditkonten des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Zahlungen, die nicht bis zum Ende des Monats, der auf den Monat der Lieferung folgt, beglichen sind, werden mit einem Aufschlag von 2,5 % des Rechnungswerts für jeden Monat des Zahlungsverzugs belastet.

Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Abzug von einem dem Unternehmen geschuldeten Betrag in Bezug auf eine Aufrechnung oder Gegenforderung vorzunehmen, es sei denn, sowohl die Gültigkeit als auch der Betrag dieser Forderung wurden vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Ungeachtet sonstiger Rechte berechtigt die Nichtzahlung des Vertragspreises der Waren oder eines Teils davon oder anderer vom Käufer an das Unternehmen zu zahlender Beträge das Unternehmen nach eigenem Ermessen, entweder die Lieferung weiterer vereinbarter Waren zu verweigern oder einen Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu stornieren, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung für einen durch eine solche Verzögerung oder Stornierung verursachten Verlust entsteht.

Der Vertragspreis für die Waren ist sofort fällig und zahlbar, falls der Käufer Insolvenz anmeldet oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird, ein Konkursverwalter für sein Vermögen oder einen Teil davon bestellt wird, ein Antrag auf Liquidation gestellt wird oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern eingeht.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, mit sofortiger Wirkung und jederzeit vor der Begleichung der Rechnung ein dem Käufer gemachtes oder angedeutetes Kreditangebot zu widerrufen, wenn das Unternehmen nachteilige Informationen über die finanzielle Lage des Käufers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens der Gruppe des Käufers erhält.

12. Zahlung

Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Vertragspreis für die Waren und alle anderen in diesen Bedingungen vorgesehenen Kosten, Gebühren oder Auslagen unverzüglich nach Lieferung der Waren oder bei genehmigten Kreditkonten des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Zahlungen, die nicht bis zum Ende des Monats, der auf den Monat der Lieferung folgt, beglichen sind, werden mit einem Aufschlag von 2,5 % des Rechnungswerts für jeden Monat des Zahlungsverzugs belastet.

Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Abzug von einem dem Unternehmen geschuldeten Betrag in Bezug auf eine Aufrechnung oder Gegenforderung vorzunehmen, es sei denn, sowohl die Gültigkeit als auch der Betrag dieser Forderung wurden vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Ungeachtet sonstiger Rechte berechtigt die Nichtzahlung des Vertragspreises der Waren oder eines Teils davon oder anderer vom Käufer an das Unternehmen zu zahlender Beträge das Unternehmen nach eigenem Ermessen, entweder die Lieferung weiterer vereinbarter Waren zu verweigern oder einen Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu stornieren, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung für einen durch eine solche Verzögerung oder Stornierung verursachten Verlust entsteht.

Der Vertragspreis für die Waren ist sofort fällig und zahlbar, falls der Käufer Insolvenz anmeldet oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird, ein Konkursverwalter für sein Vermögen oder einen Teil davon bestellt wird, ein Antrag auf Liquidation gestellt wird oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern eingeht.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, mit sofortiger Wirkung und jederzeit vor der Begleichung der Rechnung ein dem Käufer gemachtes oder angedeutetes Kreditangebot zu widerrufen, wenn das Unternehmen nachteilige Informationen über die finanzielle Lage des Käufers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens der Gruppe des Käufers erhält.

13. Stornierung

Bestellungen, die dem Unternehmen erteilt wurden, können vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer das Unternehmen in vollem Umfang für alle Verluste, Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben entschädigt, die dem Unternehmen infolge der Stornierung entstehen.

14. Garantie

Das Unternehmen übernimmt die Garantie für die Waren in der Art und Weise, wie sie in dieser Bedingung 16 und (sofern sie diesen Geschäftsbedingungen beigefügt ist) in der Garantieurkunde mit der Art der Garantieabdeckung, die im Angebot angegeben ist, beschrieben ist.

Das Unternehmen repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen alle Teile der an einen deutschen Standort gelieferten Waren, die von ihm hergestellt und in Betrieb genommen wurden und die sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme der Waren oder 18 Monaten ab dem Datum der Lieferbereitschaft oder dem Rechnungsdatum, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, als mangelhaft erweisen, und dies ist das einzige Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf mangelhafte Waren.

Wenn das Unternehmen die Ware nicht in Betrieb nimmt, beschränkt sich die Garantie auf den Ersatz defekter Teile für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung oder dem Rechnungsdatum, je nachdem, welches Datum früher liegt.

Das Unternehmen haftet nicht für die Reparatur oder den Ersatz von Teilen der Waren, es sei denn, es hat die Gewissheit, dass die Waren seit der Lieferung in Übereinstimmung mit der guten technischen Praxis und/oder den vom Unternehmen gegebenen Anweisungen oder Ratschlägen verwendet, installiert, betrieben und gewartet wurden und dass ein solcher Mangel nicht auf Missbrauch oder falsche Anwendung oder auf unsachgemäße oder unzureichende Lagerung der Waren oder eines Teils davon oder auf eine Lagerung von mehr als drei Monaten zurückzuführen ist.

Weiterhin übernimmt das Unternehmen im Rahmen dieser Garantie keine Haftung, es sei denn, der Käufer sendet die mangelhaften Waren innerhalb von 21 Tagen nach Feststellung des Mangels zurück und stellt dem Unternehmen unverzüglich alle relevanten Informationen über die Waren, die Mängel, den Benutzer, die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Lagerung seit der Lieferung oder andere relevante Informationen, die das Unternehmen in angemessener Weise benötigt, zur Verfügung.

Bei reinen Ersatzteilgarantien trägt der Käufer die Kosten für den Ausbau oder die Demontage eines im Rahmen dieser Garantie zu ersetzenden defekten Teils, für dessen Transport zum Unternehmen und für dessen Wiedereinbau. Für Ersatzteile, die das Unternehmen im Rahmen der Garantie an den Käufer liefert, gilt die Garantie für den noch verbleibenden Garantiezeitraum oder für drei Monate ab Lieferung, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist; ausgenommen sind Kompressoren, für die eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferung gilt.

Jedes Ersatzteil, das das Unternehmen dem Käufer außerhalb der Garantiezeit liefert, unterliegt einer Garantie von drei Monaten ab Lieferung oder Rechnung, je nachdem, was früher eintritt.

Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen nicht enthaltenen Zusicherungen, Bestimmungen, Bedingungen und Garantien in Bezug auf die Waren, ob gesetzlich oder anderweitig und ob ausdrücklich oder stillschweigend, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bei Garantien für „Teile und Arbeit“ schließt die Garantie die Kosten für spezielle Zugangs- und/oder Hebevorrichtungen aus, die vom Käufer zu tragen sind.

15. Entschädigung

Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen in Bezug auf Verluste, Verletzungen, Schäden, Kosten oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus dem Vertrag oder den Waren oder ihrer Lagerung, Installation, Verwendung, ihrem Betrieb oder ihrer Wartung ergeben, schadlos zu halten, es sei denn, diese werden ausschließlich durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht.

16. Auflösung

Sollte das Unternehmen durch einen Grund, der außerhalb seiner Kontrolle liegt, an der Erfüllung des Vertrages gehindert werden, so kann es durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer diesen Vertrag auflösen, und nach Erhalt dieser Mitteilung durch den Käufer wird der Vertrag unverzüglich aufgelöst. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmen alle angemessenen Kosten zu erstatten, die ihm bis zum Datum der genannten Mitteilung im Zusammenhang mit der teilweisen und/oder versuchten Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstanden sind, wobei jedoch weder das Unternehmen noch der Käufer dem anderen gegenüber im Zusammenhang mit dem Vertrag haftbar sind.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines Teils davon nichtig, anfechtbar, ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt und ist so auszulegen, als ob der fehlerhafte Teil oder die fehlerhaften Teile bei Vertragsabschluss ausgeschlossen worden wären.

18. Mitteilung

Soweit gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen eine Mitteilung von einer Partei an die andere zu erfolgen hat, ist diese Bestimmung durch eine schriftliche, maschinengeschriebene Mitteilung zu erfüllen, die von einer von der betreffenden Partei bevollmächtigten Person unterzeichnet und entweder per Post, per Fax oder per E-Mail an den eingetragenen Sitz der betreffenden Partei, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, oder an die dem Unternehmen mitgeteilte Adresse, wenn es sich bei dem Käufer um eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit handelt, übermittelt wird.

Der Vertrag untersteht deutschem Recht, und für alle Streitigkeiten sind die Gerichte der Europäischen Union zuständig.

19. Markenzeichen

Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle an den Waren angebrachten oder in Bezug auf die Waren verwendeten Markenzeichen oder sonstigen Wörter oder Zeichen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens unkenntlich gemacht, verdeckt oder weggelassen werden.

Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zusätzliche Wörter oder Zeichen zu den Waren hinzuzufügen, anzubringen oder in Bezug auf die Waren zu verwenden.

20. Geltendes Recht

Der Vertrag untersteht deutschem Recht, und für alle Streitigkeiten sind die Gerichte der Europäischen Union zuständig.